Wichtiges /Änderungen zum Thema Wärmepumpe
Das BMWK hat Änderungen an den BEG-Richtlinien angekündigt, welche zum 28.7.2022 (bzgl. KfW-Teil) bzw. 15.08.2022 (bzgl. BEG EM) in Kraft treten werden.
Die wichtigsten Veränderungen in Kürze:
- Für den Austausch eines Gaskessels, der älter als 20 Jahre ist, oder einer Gasetagenheizung gegen eine Wärmepumpe werden auch künftig 35% gewährt.
- Für den Austausch eines Ölkessels, einer Kohleheizung – und neu: einer Nachtspeicherheizung – werden ebenfalls 35% gewährt (statt bisher 45%).
- Für den Austausch jüngerer Gaskessel und ebenso beim Austausch sonstiger Heizungsanlagen (einschl. alter Wärmepumpen) werden künftig nur noch 25% Förderung (statt bisher 35%) gewährt.
- Die Fördersätze erhöhen sich durchgehend um +5%, wenn eine Wärmepumpe zum Einsatz kommt, welche Erdwärme, Wasser oder Abwasser nutzt.
- Der 5%-Bonus für Sanierungsfahrpläne entfällt.
- Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten (60.000 Euro pro WE) ist unverändert
- Änderungen an den technischen Mindestanforderungen sind nicht vorgesehen.
News von Schulze Energietechnik
Informationen zum Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften
Positivliste zur Kumulierung des KWK-Zuschlags mit Investitionskostenzuschüssen
Positivliste zur Kumulierung des KWK-Zuschlags mit Investitionskostenzuschüssen.pdf (145,9 KiB)
Zurzeit sind keine Nachrichten vorhanden.