Wichtiges /Änderungen zum Thema Wärmepumpe

Das BMWK hat Änderungen an den BEG-Richtlinien angekündigt, welche zum 28.7.2022 (bzgl. KfW-Teil) bzw. 15.08.2022 (bzgl. BEG EM) in Kraft treten werden.

 

Die wichtigsten Veränderungen in Kürze:

  • Für den Austausch eines Gaskessels, der älter als 20 Jahre ist, oder einer Gasetagenheizung gegen eine Wärmepumpe werden auch künftig 35% gewährt.
  • Für den Austausch eines Ölkessels, einer Kohleheizung – und neu: einer Nachtspeicherheizung – werden ebenfalls 35% gewährt (statt bisher 45%).
  • Für den Austausch jüngerer Gaskessel und ebenso beim Austausch sonstiger Heizungsanlagen (einschl. alter Wärmepumpen) werden künftig nur noch 25% Förderung (statt bisher 35%) gewährt.
  • Die Fördersätze erhöhen sich durchgehend um +5%, wenn eine Wärmepumpe zum Einsatz kommt, welche Erdwärme, Wasser oder Abwasser nutzt.
  • Der 5%-Bonus für Sanierungsfahrpläne entfällt.
  • Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten (60.000 Euro pro WE) ist unverändert
  • Änderungen an den technischen Mindestanforderungen sind nicht vorgesehen.

 

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