Anträge / Formulare / Datenblätter

Liebe BHKW-Betreiber

Hocheffiziente neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen erhalten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) eine Vergütung für den in der Anlage erzeugten Strom, den sogenannten KWK-Zuschlag.  Voraussetzung für den Anspruch auf Zahlung des Zuschlags, der durch den zuständigen Stromnetzbetreiber ausgezahlt wird, ist die Zulassung der KWK-Anlage durch das BAFA.

Nachfolgend der entsprechende Link.

Link zur Anmeldung des BHKW beim BafA zum Erhalt der KWK-Zulage

Wichtig!

Beachten Sie bitte, dass die elektronischen Formulare vollständig ausgefüllt sein müssen. Die bisherigen PDF-Formulare werden nicht mehr auf der BAFA-Internetseite angeboten, können aber im Einzelfall angefordert werden.

Für das Marktstammdatenregister besteht eine Meldepflicht aller netzgekoppelten Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke. Wenn Sie Ihre Anlage nicht fristgerecht eintragen, droht der Verlust Ihrer Vergütung nach dem EEG oder KWKG und ein Bußgeld.

Nachfolgend der entsprechende Link zur Registrierung.

Registrierung Bundesnetzagentur / Marktstammdatenregister

Sehr geehrte BHKW-Betreiber,

bitte denken Sie daran Ihre Formulare zur Energiesteuerrückerstattung an Ihr zuständiges Hauptzollamt zu übersenden, sowie die im Jahr produzierte Strommenge an Ihren Netzbetreiber zu melden?

Nachfolgend die  entsprechenden Links zu den Formularen zur Energiesteuerrückerstattung.

Antrag auf Steuerentlastung Energiesteuer (1135, 1139)